Willkommen beim Norwegischen Zentralamt für das Gesundheitswesen!

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Diese Seite informiert auf Deutsch über die Aufgaben des Norwegischen Zentralamts für das Gesundheitswesen (norwegisch: ‚Statens helsetilsyn’) sowie über unsere Arbeitsweise, und bietet eine Übersicht über die Inhalte norwegischer und englischer Seiten im Internet sowie einige Links.

Über die staatliche Aufsicht der Sozial- und Gesundheitsdienste in Norwegen

Die staatliche Aufsicht in Norwegen gewährleistet, dass nationale Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Norwegen verfügt über eine umfassende Gesetzesregelung der Sozial- und Gesundheitsdienste, die
  • Ansprüche daran stellt, welche Dienste der Bevölkerung angeboten werden.
  • Ansprüche an die Qualität der Dienste stellt.
  • die die Grundlage für die Tätigkeit des staatlich geprüften Personals im Gesundheitswesen bildet.
  • denjenigen Rechte gibt,  die Sozial- und Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, unter anderem in einem eigenen Patientenrecht.
Die Aufsicht erstreckt sich über alle gesetzlich bestimmten Dienste, die entweder von staatlichen Krankenhäusern, Gemeinden, privaten Anbietern oder selbständig tätigem Gesundheitspersonal geleistet werden.
 
Das Norwegische Zentralamt für das Gesundheitswesen ist eine dem Gesundheits- und Pflegeministerium untergeordnete nationale staatliche Behörde. Die von der Politik beschlossenen Gesetze und Vorschriften bilden den Rahmen dessen, was von uns beaufsichtigt werden soll.
 
Die Aufsichtsbehörden sind dennoch unabhängig von der gegenwärtigen politischen Führung und bestimmen weitgehend selbst, welche Dienste beaufsichtigt werden sollen und welche Themen die Aufsicht umfassen soll. Diese Bestimmung erfolgt unter anderem auf Grundlage von Information über Risiko und Verletzbarkeit.
 
Die Aufsichtsbehörden sollen daran mitwirken, dass
  • der Bedarf der Bevölkerung für Sozial- und Gesundheitsdienste gewahrt wird.
  • die Dienste auf eine fachlich zu verantwortende Weise ausgeübt werden.
  • einem Ausfall oder Mangel an Dienstleistungen vorgebeugt wird.
  • die Ressourcen auf eine zu verantwortende und effektive Weise genutzt werden.
Aufsichtsberichte sowie anderes Wissen und Erfahrungen des Zentralamts, übrige Wissensgrundlagen und die Aufsichtsmethoden sind öffentlich zugänglich. Der Großteil ist unter der Internetadresse www.helsetilsynet.no zu finden. Es besteht ein intensiver Kontakt zu Massen- und Fachmedien. Diese Umgangsweise mit der Öffentlichkeit ist notwendig damit das Wissen des Zentralamts den Dienstleistern als Grundlage für Lehre und Qualitätsverbesserung nützlich sein kann. Um Vertrauen zum Zentralamt zu schaffen, ist es außerdem notwendig, dass Fachkreise, Verbraucherorganisationen und andere Öffentliche unsere Wissensgrundlage sowie unsere Methoden und Ergebnisse kritisieren können.
 

Die Arbeitsweise des Zentralamts – Wissen und Erfahrungen des Zentralamts


Bereichsüberwachung

Bereichsüberwachung ist Aufsicht mit einer übergeordneten Perspektive und besteht darin, Wissen über Sozial- und Gesundheitsdienste einzuholen, zu systematisieren und zu deuten. Solches Wissen bildet die Grundlage dafür, die Bedarfsdeckung (bekommt die Bevölkerung das Angebot an Diensten, das ihnen zusteht) und die Qualität (werden die Dienste mit den Inhalten angeboten, die das Gesetzeswerk bestimmt) zu beurteilen. Berichte der Bereichsüberwachung werden an die Dienstleister und an die Öffentlichkeit vermittelt. Die Bereichsüberwachung liefert Wissen, das bei der Auswahl von Themen und Betrieben für geplante Aufsicht verwendet wird.
 
Geplante Aufsicht über Betriebe
Bei der Aufsicht über die Betriebe (Gemeinden, Krankenheime, Krankenhäuser) werden auf international anerkannter Methodik basierende Systemrevisionen verwandt. Die Betriebe werden mittels Dokumentensichtung, Befragung, Inspektion und Stichproben untersucht. Der Bericht des Zentralamts beschreibt die Punkte, wo die Verhältnisse nicht mit Gesetz oder Vorschrift übereinstimmen; diese werden ‚Abweichung’ genannt. Die Aufsichtsbehörden verfolgen eine Abweichung weiter, bis die Verhältnisse in Übereinstimmung mit Gesetz oder Vorschrift gebracht wurden. Die Weiterverfolgung geschieht gegenüber der Leitung des Betriebs und falls notwendig gegenüber dem Eigentümer (der Gemeinde, des Vorstands u. s. w.).
 
Jedes Jahr werden zwischen 400 und 500 Systemrevisionen bei Sozial- und Gesundheitsdienstleistern durchgeführt. Die Aufsichtsberichte sind öffentlich und werden jährlich nahezu eine Million mal auf www.helsetilsynet.no gelesen.
 
Etwa die Hälfte der Aufsichten gehen jährlich auf zwei bis vier Bereiche für landesweite Aufsichten ein, ausgewählt vom Zentralamt für das Gesundheitswesen. Landesweite Aufsichten werden in eigenen Berichten zusammengefasst. Bereiche für landesweite Aufsicht  im Jahr 2007 sind
  • Kommunale Gesundheits- und Sozialdienste für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen
  • Zahnärztliche Behandlung für bedürftige Gruppen
  • Entlastungs- und Unterstützungskontaktdienste nach dem Sozialleistungsgesetz
  • Zuverlässigkeit und Qualität bei der Notaufnahme in somatischen Krankenhäusern

Bereiche für landesweite Aufsicht in 2008 sind

  • Fachspezifische Gesundheitsdienste für Erwachsene mit psychischen Erkrankungen (werden 2008 und 2009 mit Hilfe von Fachrevisoren der Dienstleister durchgeführt)
  • Kommunale Dienste für Kinder und Jugendliche (in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder und Gleichstellung (norwegisch: Barne- og likestillingsdepartementet))
Die Aufsichtbehörden arbeiten aktiv daran, dass Betriebe, die Gesundheits- und Sozialdienste leisten, die Aufsichtsberichte in ihrer Arbeit dazu verwenden, Verwaltungssysteme weiter zu entwickeln und die Qualität der Dienste zu verbessern.
 
Einzelfälle zum Ausfall der Dienste
Die Gesundheitsaufsicht in einem ‚fylke’ (Provinz) erfährt aus verschiedensten Quellen von einem möglichen Ausfall der Dienste (von Patienten, Betroffenen, Arbeitgebern, Polizei, Massenmedien). Die jährlich etwa 2.000 Fälle werden untersucht, um zu klären, ob ein Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegt. Dies wird ‚ereignisbasierte Aufsicht’ genannt.
 
Wenn ein Ausfall oder Mangel vorliegt, kann das Zentralamt für das Gesundheitswesen in Form einer Auflage an den Betrieb, die Verhältnisse wiederherzustellen, reagieren, oder es reagiert gegenüber staatlich zugelassenem Gesundheitspersonal. Die Reaktion erfolgt in Form einer Verwarnung, eines Widerrufs des Verschreibungsrechts für bestimmte Arzneimittel oder eines Widerrufs der staatlichen Zulassung. Jedes Jahr werden etwa 50 staatliche Zulassungen entzogen. Die meisten gelten für Krankenpfleger. Es gibt in Norwegen etwa 300.000 Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, die über eine staatliche Zulassung verfügen. Die wichtigsten Gründe für einen Verlust der staatlichen Zulassung sind Drogenmissbrauch oder sexueller Missbrauch von Patienten.
 
Meldungen über Ereignisse, die zu erheblichem Personschaden geführt haben oder hätten führen können
Das Zentralamt für das Gesundheitswesen ist verantwortlich für die ‚Meldezentrale’, die Meldungen über Ereignisse bei fachärztlichen Gesundheitsdiensten sammelt, die zu erheblichem Personenschaden geführt haben oder dazu hätten führen können. Die Krankenhäuser haben eine gesetzlich festgelegte Pflicht, solche Ereignisse zu melden.
 
Die Ereignisse dienen den Betrieben als Anlass zu lernen; teils indem man eigene Geschehnisse nochmals durchgeht, teils durch den Jahresbericht der Meldezentrale.
 
Klagen an die Dienstleister und mangelnde Erfüllung von Rechten
Das Patientenrechtsgesetz gibt der Bevölkerung viele Rechte gegenüber den Gesundheitsdiensten. Das Gesetz umfasst das Recht auf notwendige gesundheitliche Hilfe, die Erwägung eines Facharztes innerhalb von 30 Tagen, die Wahl des Krankenhauses, Einsicht in und Recht auf die Krankenakte, Mitwirkung und Information. Es gibt außerdem Bestimmungen über besondere Rechte für Kinder, Einwilligung zur Gesundheitshilfe und zu einem individuellen Plan für diejenigen, die mehrere Dienste benötigen. Eine Klage über mangelnde Erfüllung von Rechten wird vom Gesundheitswesen im jeweiligen fylke behandelt. Jedes Jahr gibt es zwischen 500 und 1.000 solcher Klagen.
 
Das Sozialdienstgesetz beinhaltet die Pflicht der Gemeinden, Dienste für die Bevölkerung zu leisten, unter anderem Information, Rat und Hilfe, die dazu beitragen, soziale Probleme zu lösen oder ihnen vorzubeugen; praktischen Beistand und Unterrichtung denen zukommen zu lassen, die einen besonderen Hilfsbedarf aufgrund einer Erkrankung, einer Behinderung, ihres Alters oder aufgrund anderer Ursachen haben; Entlastungsmaßnahmen und Lohn für Personen und Familien, die eine besonders belastende Pflegearbeit leisten; Unterstützungskontakte für Personen und Familien; einen Platz in einer Institution oder eine Wohnung mit ganztägigen Pflegediensten und eine Wohnung für besonders schwer Betroffene. Klagen, die diesen Diensten gelten, werden vom ‚Fylkesmannen’, der Verwaltung eines fylke, behandelt. Jedes Jahr gibt es zwischen 5.000 und 7.000 solcher Klagen.
 
Das Zentralamt für das Gesundheitswesen ist die übergeordnete Behörde für die Behandlung von Klagen, das heißt, es erlässt Richtlinien, stellt Unterrichtung und andere Maßnahmen damit die Klagen in allen fylken korrekt und gleich behandelt werden. Gegen die einzelnen Klageentscheidungen kann beim Zentralamt für das Gesundheitswesen kein Widerspruch eingelegt werden.

Die Organisation

Aufsichtsbehörden sind das Zentralamt für das Gesundheitswesen, die Gesundheitsaufsicht im fylke (Provinz) und der Fylkesmannen.
 
Das Zentralamt für das Gesundheitswesen ist die übergeordnete, nationale Aufsichtsbehörde. Das Zentralamt für das Gesundheitswesen hat etwa 85 Angestellte, davon sind ungefähr 25 Juristen, 20 Ärzte, 10-15 andere Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, zwischen 5 und 10 sozialwissenschaftlich ausgebildete Angestellte und etwa 10 Gesellschaftswissenschaftler.
 
Auf der Ebene eines fylke wird die Aufsicht durch die Gesundheitsaufsicht im fylke (Gesundheitsdienste und Gesundheitspersonal) und den Fylkesmannen (Sozialdienste) ausgeübt.
 
Die Aufsichtsbehörden werden von Direktor Lars. E. Hanssen (Ph.D., prof.) geleitet.
 
Das Ministerium für Gesundheit und Pflege (norwegisch: Helse- og omsorgsdepartementet) ist verantwortlich für die gesamte Sozial- und Gesundheitspolitik, mit Ausnahme von wirtschaftlicher Sozialhilfe, und ist das dem Zentralamt für das Gesundheitswesen übergeordnete Ministerium.
 
Die Behörde für Soziales und Gesundheit (norwegisch: Sosial- og helsedirektoratet (SHdir)) ist die staatliche Fachbehörde für Sozial- und Gesundheitsdienste und unser am nächsten liegendes Schwesterorgan. Die Aufgaben umfassen sowohl Sozial- und Gesundheitsdienste als auch Krankheiten und sozialen Problemen vorbeugende Maßnahmen.
 
Die Norwegische Zentralstelle für die Zulassung von Personal im Gesundheitswesen (norwegisch: Statens autorisasjonskontor for helsepersonell (SAFH)) bearbeitet Bewerbungen um staatliche Zulassungen für Personal im Gesundheitswesen, das seinen Beruf in Norwegen ausüben will. Dort gibt es auch links zum Thema Arbeitserlaubnis u. s. w.
 
Das Nationale Volksgesundheitsinstitut (norwegisch: Nasjonalt folkehelseinstitutt) ist das nationale Fachorgan für Epidemiologie, Umweltmedizin, Ansteckungsschutz, psychische Gesundheit sowie Rechtstoxikologie und Drogenforschung.
 
Das Wissenschaftszentrum für den Gesundheitsdienst (norwegisch: Nasjonalt kunnskapssenter for helsetjenesten) fasst die Forschung in für den Gesundheitsdienst wichtigen Bereichen zusammen, gewährt Unterstützung zur Handhabung von Wissenschaft und misst und analysiert die Qualität ausgewählter Gesundheitsdienste ausgehend von den Erfahrungen von Patienten und Benutzern.
 
Die Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung (norwegisch: Arbeids- og velferdsforvaltningen) wurde 2006 etabliert und vereint die Verantwortung für unter anderem Pension, Rente und Sozialversicherung, Arbeitsmarktmaßnahmen und wirtschaftliche Sozialhilfe.
 
Das Norwegische statistische Zentralamt (norwegisch: Statistisk sentralbyrå) veröffentlicht Statistiken über gesundheitliche und soziale Verhältnisse sowie über Gesundheits- und Sozialdienste.
 
Der Nordische Rat (norwegisch: Nordisk råd) hat eine Internetseite mit viel relevanter Information auf Englisch. Siehe auch die Internetseite für Nordic Medico-Statistical Committee (NOMESCO) und Nordic Social Statistical Committee (NOSOSCO).
 
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat eigene Landesseiten, siehe ‘Countries’ im linken Menü.
 
Die Organisation OECD hat gut gestaltete Statistiken und andere Informationen über seine Mitgliedsländer, siehe ‘Browse / By country’ im linken Menü.

Kontaktinformation
Staatliches Zentralamt für das Gesundheitswesen, Postfach 8128 Dep., NO-0032 Oslo, Norwegen, Besuchsadresse: Calmeyers gate 1, Bürozeiten (MEZ) 08:00 bis 15:45, von Mitte Mai bis Mitte September 08:00 bis 15:00, Telefon +47 21 52 99 00, Telefax +47 21 52 99 99, E-Mail postmottak@helsetilsynet.no, E-Mail an die Redaktion für die Interseite nettredaksjon@helsetilsynet.no, Internet www.helsetilsynet.no.   
1.10.2007